Aktualisiert am

7. März 2023

Goodwill Cheatsheet

💡 In Kürze

Die Goodwill-Position in der Bilanz gibt den Aufpreis an, den ein Unternehmen für die Übernahme anderer Unternehmen auf deren Reinvermögen gezahlt hat.

Wie auch Privatanleger, können Unternehmen gute Gründe haben, für den Kauf eines Unternehmens mehr als dessen Buchwert zu bezahlen.

In der Regel ist es Unternehmen verboten, selbstgeschaffene immaterielle Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren. Selbstgeschaffene immaterielle Geschäfts- oder Firmenwerte sind beispielsweise Marken oder Kunden- und Mandatsstämme. Dass diese nicht in der Bilanz aufgeführt werden dürfen, bedeutet auch, dass sie nicht im Buchwert enthalten sind.

Damit ist nachvollziehbar, warum Unternehmen bereit sind, für eine Unternehmensübernahme einen Aufpreis gegenüber dem Buchwert zu bezahlen. Dieser Aufpreis wird als Goodwill bzw. (derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und muss bilanziert werden.

Ein hoher Goodwill-Anteil am Gesamtvermögen birgt das Risiko hoher außerplanmäßiger Abschreibungen und sollte daher unbedingt bei der Aktienanalyse untersucht werden.

Berechnung und Funktionsweise des Goodwill

Entscheidet sich ein Unternehmen dazu ein anderes zu kaufen, muss der Goodwill dieser Transaktion erstmalig berechnet werden.

Der Goodwill ist die Differenz aus Kaufpreis und Nettovermögen. Das Nettovermögen wiederum wird berechnet, indem der Zeitwert der Schulden von dem Zeitwert des Vermögens abgezogen wird.

Das Ergebnis dieser Rechnung wird anschließend den immateriellen Vermögensgegenständen in der Bilanz hinzugefügt.

Die meisten börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, die Goodwill-Position in ihrer Bilanz mindestens einmal im Jahr einem Werthaltigkeitstest (engl. impairment test) zu unterziehen. Beim Werthaltigkeitstest wird überprüft, ob die Goodwill-Höhe gerechtfertigt ist oder ob sie gegebenenfalls vom fairen Wert abweicht. Wird im Rahmen des Tests festgestellt, dass der Goodwill zu hoch ist, muss dieser außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Kritik

Mit der Übernahme eines Unternehmens gehen bestimmte Erwartungen einher, die zum Teil zu hohen Kaufpreisen führen. Dadurch müssen Unternehmen einen entsprechend hohen Goodwill in ihrer Bilanz verbuchen. Sollte sich bei einem zukünftigen Werthaltigkeitstest herausstellen, dass die Erwartungen an die Übernahme zu hoch gegriffen waren, drohen hohe außerplanmäßige Abschreibungen.

Interpretation

Wenn Unternehmen in ihrer Bilanz einen im Verhältnis zum anderen Vermögen hohen Goodwill aufweisen, sollte dieser kritisch untersucht werden.

Ein hoher Goodwill birgt das Risiko hoher außerplanmäßiger Abschreibungen. Zur Erinnerung: Abschreibungen schmälern das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung, also den Jahresüberschuss. Auch auf das EBIT werden die Abschreibungen eine entsprechende Auswirkung haben. Das EBITDA und der Free-Cashflow bleiben dagegen unberührt.

Dass eine Goodwill-Abschreibung den Gewinn senkt, ist oft ärgerlich genug. Darüber hinaus kann die erzwungene Abschreibung aber auch als ein Zeichen verstanden werden, dass die Pläne der Unternehmensführung nicht laufen wie geplant und Anlass bieten, die Qualität des Managements zu hinterfragen.

Werthaltigkeitstest

Um unerwünschte Auswirkungen einer Goodwill-Abschreibung zu vermeiden, kann es also sinnvoll sein, den Goodwill einem eigenen Werthaltigkeitstest zu unterziehen.

Für den Werthaltigkeitstest gibt es zwei Vorgehensweisen: Den Einkommens- und den Markt-Ansatz. Kursgefasst diskonitert der Einkommens-Ansatz die zukünftig erwarteten Cashflows, wohingegen der Markt-Ansatz versucht, über den Vergleich mit ähnlichen Unternehmen der Branche zu einer Bewertung zu kommen.